Die chinesische Zollverwaltung gab kürzlich bekannt, dass ab dem 1. Dezember 2021 keine Ursprungszeugnisse im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) mehr für Waren ausgestellt werden, die in EU-Mitgliedstaaten, das Vereinigte Königreich, Kanada, die Türkei, die Ukraine und Liechtenstein exportiert werden. Damit wurde bestätigt, dass europäische Länder China die APS-Zollpräferenzen nicht mehr gewähren.
Die vollständige Bezeichnung des Allgemeinen Präferenzsystems lautet Allgemeines Präferenzsystem. Es handelt sich um ein universelles, nichtdiskriminierendes und nichtreziprokes Zollpräferenzsystem für den Export von Fertig- und Halbfertigprodukten aus Entwicklungsländern und begünstigten Ländern in Industrieländern.
Diese Art von hohen Zollsenkungen und -befreiungen hat Chinas Außenhandelswachstum und industrielle Entwicklung einst erheblich angekurbelt. Mit der allmählichen Verbesserung von Chinas wirtschaftlicher und internationaler Handelslage haben jedoch immer mehr Länder und Regionen beschlossen, China keine Zollpräferenzen mehr zu gewähren.
Veröffentlichungsdatum: 24. November 2021
 
 				